Eingriff in das Gemeinschaftseigentum
vom 29.4.2006
20 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
In der Teilungserklärung steht: „Die vorgenannten Sondernutzungsrechte umfassen ausdrücklich nicht das Recht, die Flächen mit Garagen, Carports, Gartenhäusern, Lauben oder kellerähnlichen Nebenräumen etc. zu bebauen.“ Einzige Ausnahme ist die Errichtung eines definierten Abstellraumes aus Holz. ... Diese sieht nun so aus: - die umliegenden Miteigentümer werden informiert und um Zustimmung gebeten, - beim Bauamt wird eine baurechtliche Genehmigung erwirkt, - dann wird die Genehmigung vom Verwalter erteilt. Der Verwalter beruft sich dabei auf die Teilungserklärung, in der es heißt: „...