Sehr geehrte Damen und Herren, Ausgangssituation: Vor weit über 10 Jahren hat mein Vater meinem Bruder sein Grundstück (Wert heute laut Bank ca 150000 Euro ) durch Schenkung übertragen, hat sich aber ein Niesbrauchrecht eintragen lassen. ... Mein Vater hat dann versucht mit meinem Bruder eine Einigung über einen Grundstücksverkauf zu erzielen.Es wurde ein Schriftstück (von einem hinzugezogenem Makler ) unterzeichnet, wobei mein Vater bereit wäre, bei einem Grundstücksverkauf sein Niesbrauchrecht aufzugeben und bei einem Verkauf die Summe wie folgt aufgeteilt werden solle: 50 % für meinen Bruder je 25 % für meinen Vater und mich. Da mein Bruder aber nun von der schweren Krankheit meines Vaters erfahren hat möchte er die Vereinbarung nun nicht mehr notariell beglaubigen lassen.