Ich habe vor einigen Monaten eine Abmahnung bekommen, da meine Zwischenmieterin über meinen Anschluss den Film "The Expendables 2 - Back for War" anscheinend nicht nur heruntergeladen, sondern auch wieder zum Upload angeboten hat. Ich habe das Vergleichsangebot von 800€ damals nicht angenommen und ein Vergleichsangebot von 100€ unterbreitet, da ich lediglich Störer war und meines Erachtens nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/97a.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 97a UrhG: Abmahnung">§ 97a II UrhG</a> lediglich ein einfacher Fall außerhalb des Geschäftsverkehrs vorliegt. Zudem habe ich eine Unterlassungserklärung mit dem Wortlaut "ohne Anerkennung einer Schuld oder Rechtspflicht, gleichwohl rechtsverbindlich, es bei Meidung einer angemessenen, von der der Splendid nach billigem Ermessen festzusetzenden Vertragsstrafe, deren Höhe im Streitfall durch das zuständige ordentliche Gericht auf ihre Billigkeit überprüft werden kann, zu unterlassen, das Werk „The Expendables 2 – Back for War" ohne die erforderliche Einwilligung der Splendid im Internet öffentlich zugänglich zu machen oder machen zu lassen, oder sonst wie auszuwerten oder auswerten zu lassen.