Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Wenn die Filme gemeinfrei oder Public Domain sind, dürfen Sie das problemlos machen. Allerdings sind nicht alle Filme, die im Internet gestreamt werden, automatisch gemeinfrei oder public domain. Meistens laufen die Filme im Internet nur unter einer Lizenz für Online-Streams, dann ist jede andere Verwendung (Kopieren, Downloaden, Schneiden, Verändern) untersagt.
Ob und welche Lizenzen für die Filme gelten, können Sie nur bei den Urhebern (Regisseure und/oder Produzenten) erfahren. Die werden Sie oft an Nutzungsrechteinhaber/Lizenzenhalter weiterleiten, es kann also zu sehr viel Recherchearbeit und Papierkrieg ausarten.
Wenn Sie ohne Lizenz oder ohne Nachfragen Filme einfach so Zusammenschneiden bzw. neue Kurzfilme daraus erstellen, riskieren Sie teure Abmahnungen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
20.06.2016 | 14:49
Besten Dank für Ihre zügig Rückmeldung. Mir is bewusst, dass nicht alle Filme, die im Internet gestreamt werden, gemeintfrei sind. Dies müsste schon explizit genannt sein. Wenn nun solche Filme als public domain ausgewiesen sind (z.B. der Klassiker Rashomon), wie bspw. auf Seiten wie www.fesfilms.com, www.archive.org oder http://www.ranker.com/crowdranked-list/free-movies-the-best-films-in-the-public-domain?utm_expid=16418821-195.fvuvsp-3RiKZLO3t39CgnA.0&utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.de). Diesen Filmen dürfte ich mit Untertitel versehen und das als kommerzielles Video im Internet zeigen. Ist das korrekt? Also auch wenn noch Mitwirkende leben sollten, muss ich keine Erlaubnis mehr einholen, sofern diese unter gemeinfrei bzw. public domain deklariert werden?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
20.06.2016 | 23:48
Sehr geehrter Ratsuchender,
wenn Filme glaubwürdig als gemeinfrei/public domain ausgewiesen sind, können Sie mit diesen Filmen machen, was Sie wollen, also vervielfältigen, neu vertonen, neu schneiden, kombinieren etc. Das gilt auch, wenn noch Mitwirkende daran leben. Allerdings müssen diese wirklich glaubwürdig als gemeinfrei/public domain ausgewiesen sein.
Ich empfehle daher, möglichst gründlich zu recherchieren.
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt