Stufenklage, Erbauseinandersetzung, Auskunftspflicht
vom 2.3.2009
160 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla / Bremerhaven
Die Lebenspartnerin meinte daraufhin, wenn meine Mutter nicht unterschreibt, dann erhält sie auch nicht die persönlichen Sachen ihres Sohnes!! Die gemeinsam bewohnte Wohnung ist vollständig eingerichtet und der Erblasser schaffte bspw. ... Es wird eine Stufenklage vorbereitet, wonach zunächst Auskunft durch die Lebensparnterin und durch das Kind, dann eidestattliche Versicherung und zuletzt Herausgabe und Zahlung beantragt und verlangt wird.