Ferienwohnung am Lago Maggiore, Italien
vom 7.7.2025
für 68 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Weil in der Anzeige stand, dass der Vermieter im gleichen Haus wohnt und unsere Privat- und Intimsphäre im Urlaub immens wichtig ist, haben wir schriftlich nachgefragt, ob diese gegeben ist, also ob die Wohnung und der Außenbereich autark, in sich abgeschlossen und mit einem eigenen Eingang ausgestattet ist. ... Bei einer Begehung der Wohnung mit dem Vermieter hat sich herausgestellt, dass das Schlafzimmer der Wohnung über einen öffentlichen Hausflur, durch den ein fester Mieter und der Vermieter selbst mussten, vom Badezimmer und dem Rest der Wohnung getrennt war. ... Wir haben ihn um die Erstattung des Betrags für die Miete (945€) gebeten und der Vermieter hat bestätigt, dass er uns die Kosten am übernächsten Werktag per Banküberweisung erstatten wird.