Ein paar Tage später erhielt mein Sohn die information, dass er nach wie vor die Wohnung anmieten könnte, die Vermieterin aber auf einer Übernahme einer Mietbürgschaft durch mich (Mutter des Mieters) besteht. ... Das Schriftstück ''''Selbstschuldnerische Mietbürgschaft'''' ist heute eingegangen, da die Wohnungsübergabe am 23.06.2018 gegen Vorlage der unterzeichneten Mietbürgschaft und Mietvertrag sein soll, bin ich leicht panisch, da mich der Inhalt überfordert: Zitat: Ich übernehme die selbstschuldnerische Mietbürgschaft für Verbindlichkeiten des Mieters und zwar für sämtliche Ansprüche aus dem Mietverhältnis und seiner Beendigung wie bespielsweise Miete, Nebenkosten, Kaution, Schadensersatzansprüche, Anspruch auf Nutzungsentschädigung, Verzigszinsen, Kosten der Rechtsverfolgung und der Zwangsvollstreckung einschl. evtl. ... Nach Beendigung der Probezeit will ich aber aus allen Verpflichtungen entlassen werden, da ich mich ab 01.01.2019 im Ruhestand befinde und dann auch gar nicht mehr die finanziellen Mittel hätte, etwaige Ansprüche aus der Beendigung des Mietverhältnisses, aus zukünftigen Mieterhöhungen oder Sachbeschädigungen zu befriedigen.