Ausgangslage: • Eheschließung: Juni 2009 • gesetzlicher Güterstand: Zugewinngemeinschaft, es liegt kein Ehevertrag vor • Beginn Trennungsjahr mit Auszug Ehemann aus dem gemeinsam bewohnten Haus (er war alleinig im Grundbuch): Juni 2018 • aus der Ehe sind zwei Kinder hervor gegangen (4 und 8 Jahre) • berufliche Tätigkeit: Er Vollzeit (40h/Wo) – Angestellter mit weit über 100.000€ Jahresgehalt; Sie Teilzeit (20h/Wo) aufgrund Kinderbetreuung – Beamtin mit einem Jahresgehalt von ca. 24.000€, vor den Kindern ging sie ebenfalls einer Vollzeittätigkeit nach • BEIDE haben bereits vor der Ehe verschiedene private Altersvorgemaßnahmen (Lebensversicherung, Rentenversicherung, Riester, Fond, etc.) getroffen (Abschlüsse erfolgten vor der Ehe), welche in der gesamten Ehezeit unverändert in voller Höhe aufrecht erhalten wurden, auch nach dem Kinder geboren waren und die Ehefrau nur noch Teilzeit tätig war. ... So das z.B. die Riester-Rente und/oder die Berufsunfähigkeitsversicherung separat gesehen werden muss und nicht zu der 4% Grenze gezählt werden darf? ... H. v. gesamt ca. 418€/mtl. geteilt werden (Nutzungspauschale) • ABER: nach Ende gemeinsamen Wohnsitz 11/18 (Ehemann war bis dahin als Nebenwohnsitz im Haus noch angemeldet, Auszug Ehefrau in Mietswohnung) durfte gemäß Leasingbedingungen Ehefrau den auf ihn geleasten PKW nicht mehr fahren, Rückgabe an Ehemann ist im Nov. 18 ordnungsgemäß erfolgt, bis zu dem Zeitpunkt wurden Leasingraten stets hälftig von beiden Partnern bezahlt • Ehefrau musste sich aufgrund der PKW Rückgabe einen eigenen PKW kaufen, um so die Fahrten für/mit den Kindern weiterhin bewerkstelligen zu können.