Da es bei meiner Mutter im Haus immer mehr Schwierigkeiten mit dem Vermieter gab, ( der Mann ist 86, Alsheimer, wird privat betreut) habe ich mich dazu entschlossen, auszuziehen und meiner Mutter meine ETW unentgeldlich zu überlassen. ... Überlassen Sie der bedürftigen Person unentgeltlich eine Wohnung, können Sie dafür steuerlich geltend machen: die ortsübliche Miete, die verbrauchsabhängigen Kosten, z.B. für Heizung, Strom, Wasser, Abwasser, Müllabfuhr usw., die verbrauchsunabhängigen Kosten, wie Schuldzinsen, Grundsteuer, Versicherungsbeiträge usw.