Sehr geehrte Damen und Herren, in der letzten Woche haben wir die endgültige Ablehnung unseres Wiederspruches bei der Rentenversicherung (Mönchengladbach/NRW) bekommen. Der Sachverhalt verlief wie folgt: 25.08.2009 – Antragstellung, Versicherungsrente wegen Erwerbsminderung Antragsteller: männlich , geb. 1954. 03.11.2009 – ärztliche Untersuchung durch Rentenversicherung(RV) 16.11.2009 – Ablehnung des Zusammenfassung aus des Ablehnung- Schreiben Rentenbescheid: - Schultersteife und Verschleiß des Schultergelenks, - Krampfaderleiden beider Beine, - unzureichend behandelter Bluthochdruck, - Angst und depressive Störungen unter Therapie, unter Therapie weitgehend kompensiert. 26.11.2009 – Wiederspruch durch RA Grund: - Krampfaderleiden mit chronische Stauungssymptomatik, Kniegelenkverschleiß, - Degeneratives Wirbelsäulensyndrom, - Funktionseinschränkungen Schultergelenk rechts, Fingerpolyarthrose, - Schwerbehinderung (GdB) 30 %.. (seit 03.12.2009 - GdB 50%) 15.01.2010 – Nachreichung der Ärztebescheinigungen, - Hausarzt bescheinigt 100% Arbeitsunfähigkeit, - Psychiater Gutachten - bescheinigt Voraussetzungen einer vollen Erwerbsminderung - GdB Erhöhung auf 50 % 11.03.2010 – (RV) Psychiatrisches Gutachten Arzt der Rentenversicherung (Anmerkung: absolut inkompetente Untersuchung, anstatt im Gutachten angegebenen 45 min, dauerte die Untersuchung tatsächlich nur 20 min.) 04.2010 – (RV) Anforderung der Befundberichte von den drei behandelnden Ärzte, 07.2010 – (RV) Vorschlag zur Durchführung einer Reha-Maßnahme in einer psychosomatischen Klinik. 08.2010 – (RA) Keine Verweigerung der Reha-Maßnahme, jedoch Aufforderung zur Akteneinsicht incl.