Grundstückskaufvertrag - Auszug
vom 19.9.2021
für 80 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Saeger / Bonn
Vorsteuerberichtigungsbeträge und allen damit zusammenhängenden steuerlichen Nebenleistungen (§ 3 Abs. 4 AO), Kosten, Schäden und sonstigen Nachteilen. Sollte die Finanzverwaltung wegen einer vor Besitzübergang eingetretenen Änderung der Verhältnisse eine Berichtigung gemäß § 15a UStG vornehmen und den Käufer hierfür in Anspruch nehmen, hat der Verkäufer den Käufer insoweit von sämtlichen Steuern bzw. Vorsteuerberichtigungsbeträgen und allen damit zusammenhängenden steuerlichen Nebenleistungen (§ 3 Abs. 4 AO) Kosten, Schäden und sonstigen Nachteilen freizustellen und dem Käufer die gemäß § 15a Abs. 10 UStG vorgesehenen Angaben auf Anforderung mitzuteilen.