Lehrgangskosten bei Kündigung nach Elternzeit
beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Sehr geehrte Damen und Herren, Mein aktueller Arbeitgeber hat die Kosten für einen Lehrgang übernommen. Daraufhin wurde eine Vertragsänderung beschlossen mit dem Inhalt "die Arbeitnehmerin verpflichtet sich für den Zeitraum von 2 Jahren, beginnend ab dem 01.06.14, das Arbeitsverhältnis ihrerseits nicht zu kündigen. Sollte das Arbeitsverhältnis dennoch vorzeitig beendet werden, ist im ersten Jahr die gesamte Lehrgangsgebühr und im zweiten Jahr die hälftige Lehrgangsgebühr an den Arbeitgeber zu erstatten".