Garantie und Prüfung von AGB's
19.11.2013 12:45 |
Preis: ***,00 € |
Internetauktionen
Zusammenfassung: AGB für eBay-Shop und Herstellergarantie für Elektrogeräte
Hallo!
Ich bin dabei einen Ebay-Shop als Kleinunternehmer (ohne Mwst-Ausweisung) zu eröffnen. Einen Teil meiner Ware werde ich bei einem günstigen Einzelhandelsgeschäft eines Discounters kaufen, um diese bei Ebay weiter zu verkaufen.
Dabei handelt es sich überwiegend um elektronische Küchenkleingeräte. Hierbei wird vom Hersteller der Ware eine Herstellergarantie von zwei bis drei Jahren angeboten. Zur Inanspruchnahme muss das Gerät bei Defekt an den Hersteller ´mit der beiliegenden Garantiekarte und einer Kopie der Rechnung/Kaufbelegs an den Kundendienst des Herstellers eingesendet werden.
1. Können meine Kunden mit meiner Rechnung diese Herstellergarantie in Anspruch nehmen oder kann es hier zu Problemen kommen, da ich die Ware nicht über einen Großhändler sondern in einem Einzelhandelsgeschäft gekauft habe?
2. Beginnt hier der Garantiezeitraum eventuell bereits mit meinem Einkauf?
3. Kann der Hersteller die Garantie aufgrund meiner Rechnung ablehnen?
4. Wenn eine Herstellergarantie die gesetzliche Gewährleistung erweitert, kann der Kunde dann wählen, ob er die Gewährleistung oder die Herstellergarantie in Anspruch nimmt oder kann ich dann auf die Herstellergarantie verweisen?
5. Des weiteren bitte ich um Prüfung meiner nachfolgenden AGB's. Sind diese abmahnsicher? Ich habe diese kopiert, kann es hierbei zu Problemen bei der Verwendung kommen? Was kann ich eventuell kürzen bzw. allgemeiner halten oder ist es empfehlenswert diese so umfangreich zu gestalten. Ich möchte vor allem Abmahnungen durch Mitbewerber/andere wg. der AGB's vermeiden.
1. Allgemeines
1.1 Anbieter
Ebayshopname ist ein Service der von Name, Vorname, Strasse, Plz und Wohnort, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Gemäß § 19 UstG handle ich als Kleinunternehmer. In meinen Rechnungen wird daher keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.
1.2 Geltung der AGB
Alle Geschäftsbeziehungen, welche zwischen Name, Vorname und deren Kunden entstehen, werden auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung geführt, soweit keine individuellen Vertragsabreden getroffen sind. Individuelle Vertragsabreden gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
1.3 Bieter und Kunde / Verbraucher und Unternehmer
Bieter oder Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist sowohl der Verbraucher als auch der Unternehmer, soweit etwas anderes nicht bestimmt ist. Gemäß
§ 13 Bürgerliches Gesetzbuch ist Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Gemäß
§ 14 Bürgerliches Gesetzbuch ist Unternehmer eine natürliche Person oder juristische Person (z.B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft) oder eine rechtsfähige Personengesellschaft (z.B. Kommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaft), die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Soweit von der Person des „Bieters" oder „Kunden" in männlicher Form die Rede ist, ist hiermit auch die weibliche Bieterin oder Kundin gemeint.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Startpreis-Auktion
Bei der Startpreis-Auktion können mehrere Bieter auf eine angebotene Ware durch Angabe eines konkreten Preises mitbieten. Gibt ein anderer Bieter während der Online-Auktion ein höheres Gebot ab, erlischt das Gebot des zeitlich früher mit einem niedrigeren Gebot in Erscheinung getretenen Bieters. Für die Messung der Dauer einer Online-Auktion gilt die offizielle eBay-Zeit als maßgebend vereinbart. Ein Vertrag über die von Name, Vorname bei eBay eingestellte Ware kommt mit dem Bieter des höchsten Gebotes zustande, wenn entweder die von Name, Vorname bestimmte Laufzeit abgelaufen ist oder die Auktion vorzeitig beendet wurde.
2.1.1 Angebot
Die Einstellung der Ware durch Name, Vorname bei eBay zur Durchführung einer Startpreis-Auktion stellt ein Angebot zum Vertragsschluss dar. Name, Vorname bestimmt für jede Startpreis-Auktion eine Frist, binnen derer das Angebot durch das Gebot eines Bieters angenommen werden kann. Name, Vorname richtet das Angebot an den Bieter, der (1) während der Online-Auktion das höchste Gebot abgibt und (2) alle zusätzlich von Name, Vorname bestimmten Bedingungen im Angebot (insbesondere Bewertungskriterien) erfüllt.
2.1.2 Annahme / Erkennung und Berichtigung von Eingabefehlern
Um ein Startpreis-Angebot von Name, Vorname anzunehmen, hat der Bieter ein Gebot abzugeben. Hierzu sind folgende technische Schritte erforderlich:
a. Der Bieter klickt in der Artikelbeschreibung auf die blaue Taste „Bieten", die sich neben dem Preis befindet.
b. Es öffnet sich nun eine zweiteilige Eingabemaske. In diese ist der eBay-Mitgliedsname und das vom Bieter gewählte eBay-Passwort einzugeben. Ist der Bieter bereits als eBay-Mitglied registriert, gibt er in die Eingabemaske seinen eBay-Mitgliedsnamen und sodann sein eBay-Passwort ein. Ist er noch nicht registriert, hat er sich zuvor bei eBay anzumelden. Hierzu klickt auf die Taste „Anmelden".
c. Als nächsten Schritt hat der Bieter die Taste „Sicheres Einloggen" anzuklicken.
d. Es öffnet sich nun eine Übersicht mit Artikelbezeichnung, Start-Preis, Verpackungs- und Versandkosten und Zahlungsmethoden. Hier kann der Bieter überprüfen, ob der Vertragsinhalt (Ware) und die Vertragsbedingungen seinen Erwartungen entsprechen. Ist dies nicht der Fall, so kann der Bieter das Fenster schließen. Eine anderweitige Berichtigung der Bestellung als durch Abbruch des Bestellvorgangs ist dem Kunden nicht möglich. Entsprechen der Vertragsinhalt (Ware) und die Vertragsbedingungen seinen Erwartungen, so kann der Bieter im Eingabefeld „Maximalgebot" sein Maximalgebot für die von Name, Vorname angebotene Ware eingeben. Das Maximalgebot muss mindestens 1,99 EUR betragen, wobei die Eingabe ohne 1000er-Trennzeichen (z.B. 1000,00) zu erfolgen hat.
e. Um sein Gebot zu bestätigen, hat der Bieter nunmehr die Taste „Bestätigen" zu aktivieren.
f. Im Folgenden übernimmt die Firma eBay die Gebotsabgabe für den Anbieter, und zwar so lange bis sein Maximalgebot erreicht ist. Der Bieter erhält von eBay eine E-Mail, die sein Gebot bestätigt. Nach Angebotsende erhält der Bieter eine weitere E-Mail, mit der er darüber informiert wird, ob er der Höchstbietende ist. Der Kaufvertrag wird damit rechtswirksam geschlossen und kann anders als im Wege des Widerrufs oder der wirksamen Anfechtung nicht mehr rückgängig gemacht werden.
g. Der Kunde erhält mit erfolgreichem Abschluss seiner Auktion neben der oben genannten Bestätigung von eBay, dass er Höchstbietender ist, auch eine elektronische Bestätigung von Name, Vorname, dass seine Bestellung bei Name, Vorname eingegangen ist und bearbeitet wird. Eine Anfechtung wegen Erklärungs-, Inhalts- oder Übermittlungsirrtum bleibt Name, Vorname vorbehalten.
2.2 Sofort-Kaufen-Auktion
Ist die von Name, Vorname bei eBay eingestellte Ware mit der Sofort-Kaufen-Option (Festpreis) versehen, kommt ein Vertrag über den Erwerb der Ware unabhängig vom Ablauf der Angebotszeit und ohne Durchführung einer Startpreis-Auktion zu dem in der Artikelbeschreibung bestimmten Festpreis zustande. Die Sofort-Kaufen-Option kann ausgeübt werden, soweit noch kein Gebot eines anderen eBay-Mitglieds auf den Artikel abgegeben wurde.
2.2.1 Angebot
Die Einstellung der Ware durch Name, Vorname bei eBay zur Durchführung einer Online-Auktion stellt ein Angebot zum Vertragsschluss dar.Name, Vorname bestimmt für jede Sofort-Kaufen-Auktion einen Kaufpreis, der durch eine Bestellung des Kunden angenommen werden kann.
2.2.2 Annahme / Erkennung und Berichtigung von Eingabefehlern
Um ein Sofort-Kaufen-Angebot von Name, Vorname anzunehmen, hat der Kunde eine Bestellung abzugeben. Hierzu sind folgende technische Schritte erforderlich:
a. Der Kunde klickt in der Artikelbeschreibung auf die blaue Taste „Sofort-Kaufen", die sich neben dem Preis befindet.
b. Es öffnet sich nun eine Übersicht mit Artikelbezeichnung, Sofort-Kaufen-Preis, Verpackungs- und Versandkosten und Zahlungsmethoden. Hier kann der Kunde überprüfen, ob der Vertragsinhalt (Ware) und die Vertragsbedingungen seinen Erwartungen entsprechen. Ist dies nicht der Fall, so kann der Kunde das Fenster schließen. Eine anderweitige Berichtigung der Bestellung als durch Abbruch des Bestellvorgangs ist dem Kunden nicht möglich. Entsprechen der Vertragsinhalt (Ware) und die Vertragsbedingungen seinen Erwartungen, so kann der Kunde durch Anklicken der Taste „Kaufen" seine Bestellung bestätigen. Der Kaufvertrag wird damit rechtswirksam geschlossen und kann anders als im Wege des Widerrufs oder der wirksamen Anfechtung nicht mehr rückgängig gemacht werden.
c. Nach Angebotsende erhält der Kunde von eBay eine E-Mail, mit der er darüber informiert wird, dass ihm die Ware zugeschlagen wurde. Der Kunde erhält mit erfolgreichem Abschluss seiner Auktion neben der Bestätigung von eBay, dass ihm die Ware zugeschlagen wurde, auch eine elektronische Bestätigung von Name, Vorname, dass seine Bestellung bei Name, Vorname eingegangen und bearbeitet wird. Eine Anfechtung wegen Erklärungs-, Inhalts- oder Übermittlungsirrtum bleibt Name, Vorname vorbehalten.
2.3 Preis-Vorschlagen-Auktion
In bestimmten Kategorien kann Name, Vorname sein Angebot mit der Option „Preis vorschlagen" versehen. Der Kunde kann Name, Vorname das Angebot unterbreiten, den Artikel zu einem bestimmten Preis zu erwerben. Name, Vorname kann einen Preisvorschlag annehmen, ablehnen oder einen Gegenvorschlag unterbreiten. Preisvorschläge von Kunden und Gegenvorschläge von Name, Vorname sind bindend und behalten jeweils 48 Stunden ihre Gültigkeit. Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn sich Name, Vorname und der Kunde über den Preis einigen, sei es über die Funktion „Preis Vorschlagen" oder zum ursprünglichen Sofort-Kaufen-Preis. Mit Vertragsschluss verlieren sämtliche Preisvorschläge und Gegenvorschläge ihre Gültigkeit.
2.4 Vertragsinhalt; wesentliche Merkmale der Ware
Der Inhalt des zwischen dem Bieter/Kunden und Name, Vorname zustande kommenden Vertrages und damit auch die wesentlichen Merkmale der Ware bestimmen sich nach der von Name, Vorname auf der Auktionsplattform eBay eingestellten Warenbeschreibung und dem Preis der Ware im Zeitpunkt des Auktionsendes sowie nach öffentlichen Äußerungen von Name, Vorname oder eines Gehilfen, des Herstellers der Ware (
§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder eines Gehilfen, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache, es sei denn, dass Name, Vorname die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung des Bieters/Kunden nicht beeinflussen konnte. Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Bieter/Kunden und über den Inhalt des Vertrages oder die Merkmale der Ware gehen der vorstehend geschilderten, anderweitigen Bestimmung des Vertragsinhalts oder der Warenmerkmale vor.
2.5 Speicherung des Vertragstextes
Der Vertragstext ist bei eBay archiviert und kann vom Bieter/Kunden innerhalb einer Frist von 90-Tagen nach Vertragsschluss unter www.ebay.de öffentlich kostenlos abgerufen werden. Zu diesem Zweck kann der Bieter/ Kunde auf der Startseite von www.ebay.de in der Eingabemaske „Neue Suche" die Artikelnummer der von ihm erfolgreich beendeten Auktion eingeben. Klickt der Bieter/Kunde sodann auf die Taste „Finden", wird im Folgenden der Vertragstext automatisch angezeigt.
2.6 Vertragssprache
Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
3. Preise, Fälligkeit, Zahlungsweise
3.1 Preise
Im Kaufpreis ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. In Übereinstimmung mit den eBay-Vorgaben laut eBay-AGB enthält der Kaufpreis - wie bei allen eBay-Verkäufern - auch die eBay-Gebühren und/oder eBay–Provisionen. Der Kaufpreis versteht sich zuzüglich einer Verpackungs-, Versandkosten- und ggf. Nachnahmekostenpauschale (soweit Nachnahme als Zahlungsart vereinbart wurde), deren jeweils genauer Betrag bei jeder Produktdarstellung gesondert ausgezeichnet ist.
3.2 Zoll
Abhängig von den individuellen rechtlichen Bedingungen des Landes, in dem der Käufer seinen Sitz hat, können zusätzlich zum Kaufpreis Einfuhrabgaben anfallen, die vom Käufer zu zahlen sind. Zu den Einfuhrabgaben gehören Zölle, die Einfuhrumsatzsteuer und besondere Verbrauchsteuern, wie z.B. Branntwein- oder Tabaksteuer. Als Zölle werden Abgaben oder Steuern bezeichnet, die im grenzüberschreitenden Warenverkehr mit Drittländern zu entrichten sind. Innerhalb der Europäischen Union sind keine Zollgebühren zu zahlen. Name, Vorname empfiehlt dem Kunden, sich bei der für ihn zuständigen nationalen Zollbehörde über Einfuhrabgaben zu informieren.
3.3 Fälligkeit des Kaufpreises / Verzug
Bei Zahlungsweise „Vorauskasse" ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, der Kaufpreis sofort fällig, nachdem der Kunde das Angebot von Name, Vorname auf Abschluss des Vertrages angenommen hat (vgl. Ziff. 2.1.2 und 2.2.2).
Von vorstehender Regelung abweichend ist bei Nachnahmesendungen der Kaufpreis fällig nach tatsächlichem Angebot der vertragsgegenständlichen Ware durch den von Name, Vorname beauftragten Zusteller (z. B. DHL) an der vom Kunden angegebenen Lieferadresse.
3.4 Zahlungsweise
Zur Bezahlung bietet Name, Vorname die Möglichkeit der Zahlung per Nachnahme, Vorauskasse, oder Paypal. Im Einzelfall bestehende weitere Zahlungsweisen teilt Name, Vorname auf Anfrage mit.
4. Gefahrübergang
4.1 Gefahrübergang bei Verbrauchern
Soweit der Kunde privat handelnder Verbraucher gemäß Ziff. 1.3 dieser AGB ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe der Sache an den Kunden auf diesen über.
4.2 Gefahrübergang bei Unternehmern
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht, soweit der Kunde Unternehmer gemäß Ziff.1.3 dieser AGB ist, mit der Auslieferung der Sache an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Unternehmung auf den Kunden über. Soweit es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer handelt, ist der Erfüllungsort der Hauptsitz von Name, Vorname.
4.3 Gefahrübergang bei Annahmeverzug
Die Gefahr geht auch dann auf den Käufer über, wenn sich dieser in Annahmeverzug be-findet.
5. Lieferung
Die Lieferung erfolgt durch Sendung ab Lager an die vom Kunden mitgeteilte Lieferadresse. Die Lieferadresse kann von der Rechnungsadresse abweichen. Wird keine Lieferadresse angegeben, wird an die Rechnungsadresse geliefert.
6. Eigentumsvorbehalt
Name, Vorname behält sich das Eigentum an der Kaufsache vor, bis der jeweilige Kaufpreis und die jeweiligen Versandkosten bezahlt sind.
7. Kosten der Rücksendung bei Widerruf
Es wird vereinbart, dass, soweit ein Kunde das ihm zustehende gesetzliche Widerrufsrecht fristgerecht ausübt, der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung ausnahmsweise dann trägt, wenn 1) die gelieferte Ware der bestellten entspricht und gleichzeitig der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn 2) die gelieferte Ware der bestellten entspricht und der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat.
8. Gewährleistung
DIE GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE DES KUNDEN RICHTEN SICH NACH DEN GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN. NAME, VORNAME GEWÄHRT DEM KUNDEN KEINE EIGENE BESCHAFFENHEITS- ODER HALTBARKEITSGARANTIE IM SINNE VON § 443 BÜRGERLICHES GESETZBUCH AUF DIE ANGEBOTENEN WAREN. DER KUNDE KANN DER PRODUKTDOKUMENTATION ENTNEHMEN, OB EINE HERSTELLERGARANTIE BESTEHT, DIE NEBEN DIE GEWÄHRLEISTUNG VON ISIMAX TRITT. GARANTIEANSPRÜCHE AUS EINER HERSTELLERGARANTIE BEGRÜNDEN EIN EIGENES RECHTSVERHÄLTNIS ZU DEM HERSTELLER UND SIND DIREKT DIESEM GEGENÜBER GELTEND ZU MACHEN.
9. Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der anderen AGB-Regelungen nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz von Name, Vorname zuständig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde Verbraucher ist, aber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Name, Vorname ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers, der Unternehmer ist, zu klagen. Das Recht, das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.