Trennungsunterhalt / nachehelicher Unterhalt
beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Obwohl alle Einkommen vorliegen, die nach 33 Jahren eheprägend waren, mein Mann seit 2004 mit einer Frau zusammenlebt, bereits ein neues Haus baute, er noch über meinen ZGA-Anspruch (Verfahren läuft auch seit 2005) verfügt, wurde erneut eine Schriftsatzfrist von 3 Wochen angesetzt.