Meine Ex Partnerin möchte für meine Tochter den Unterhalt neu berechnen lassen. Sie hat bereits einen Anwalt in Anspruch genommen. Kann ich mit dem Brief zu einem Anwalt, der gleich mit der Anwaltskollegin in Kontakt tritt oder sollte ich erst einmal abwarten was die rechtliche Vertretung meiner Ex Partnerin für meine Tochter ausrechnen lässt und dann zu einer Rechtsberatung wenn ich damit nicht einverstanden bin?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich gehe angesichts Ihrer Schilderungen davon aus, dass der Anwalt Ihrer ehemaligen Partnerin Ihnen ein Schreiben übersandt hat, mit dem er zur Berechnung des Kindesunterhaltes von Ihnen Auskunft über Ihr Einkommen und Vermögen fordert. Zu dieser Auskunft sind Sie gem. § 1605 BGB verpflichtet, es sei denn, Sie haben eine Auskunft in den letzten 2 Jahren bereits erteilt.
Um hier die Waffengleichheit herzustellen, ist die Einschaltung einer eigenen anwaltlichen Vertretung sinnvoll, damit die geschuldete Auskunft ordnungsgemäß erteilt wird und insbesondere auch anzuerkennende Ausgaben rechtzeitig angegeben und belegt werden.
Sollten Sie bereits Auskunft erteilt haben und es geht nur noch um die Berechnung des Unterhaltes, dann können Sie demgegenüber die Reaktion abwarten und dann mit anwaltlicher Unterstützung prüfen, ob die später geltend gemachte Unterhaltshöhe korrekt ist.
Ich hoffe, Ihnen hiermit vorab geholfen zu haben und stehe für Rückfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Klein
Rechtsanwalt Thomas Klein Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht