Im vorliegenden Kaufvertrag heißt es, dass es sich um eine Festpreis handelt, vorbehaltlich: "Ändert sich nach Vertragsabschluss der Mehrwertsteuersatz auf mehr als 16 %, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die dadurch verursachten Mehrkosten dem Erwerber zusätzlich in Rechnung zu stellen, im Hinblick auf <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/309.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 309 BGB: Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit">§ 309 BGB</a> jedoch nur für die später als vier Monate nach Vertragsabschluss erbrachten Lieferungen oder Leistungen.