Renovierung bei Beendigung eines Mietvertrages
beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Sehr geehrte Damen und Herren, bevor ich meine Fragen stelle, hier der entsprechende Auszug aus meinem Mietvertrag: ===== 4) a) Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen (das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper einschliesslich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen) in den Mieträumen, wenn erforderlich, mindestens aber in der nachstehenden Reihenfolge fachgerecht auszuführen. ... Der Mieter kann die Zahlungsverpflichtung dadurch abwenden, dass er die Schönheitsreparaturen fachgerecht selbst durchführt. ... Er sagte dann, dass er einen Maler mit den Renovierungsarbeiten beauftragen wollte und mir dann einen Teil der Kosten in Rechnung stellen würde.