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Immokauf falsche Angaben Kauf

4. Februar 2025 09:08 |
Preis: 70,00 € |

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von


10:32

Hallo , folgender Fall:

Ich habe eine Wohnung am 19.11.2024 gekauft für 185.000 Euro, Termin Notar 19.11.2024. Am 19.12. Schlüsselübergabe nach Zahlung der Hälfte des Kaufpreises, Restzahlung war am 25.01.2025.

Bei Renovierung am 09.01.2025 habe ich festgestellt, dass 2 Wände (Schacht und Rohr durch die Wohnung) feucht sind. Meldung an Makler und Hausverwaltung. Die Fachfirma sagte, es seien Löcher und Risse im Dach, eine Sanieruung sei angebracht. Es handelt sich um ein Flachdach.

Beim Termin im Oktober 2024 habe ich die Maklerin explizit nach dem Baujahr, der letzten SAnierung des Daches gefragt. Sie hat mir nach Rücksprache mit der Hausverwaltung zugesichert, dass das Dach vor 5 Jahren, also 2019 neu gemacht wurde. Dies war definitiv kaufentscheidend für mich.
Jetzt nach dem Rapport der Dachdeckerfirma weiss die Hausverwaltung nichts von einem Anruf. Die Maklerin schrieb mir : wurde das Dach denn nicht neu gemacht, ich habe mir leider auch nichts notiert.

1. Die Wohnung war zum Zeitpunkt des Schadens nicht in meinem Eigentum, das Wasser muss ja schon länger durchgedrungen sein. Der Schaden muss länger sein . Seit Sept. 2024 war die Wohnung leer aufgrund Tod v. Mieter.

Ich bin ja jetzt erst Eigentümerin nach vollständiger Kaufpreiszahlung. am 24.01.2025, davor ab 19.12. nur im Besitz der Schlüssel.

Laut Eigentümerversammlung gestern 03.02.2025 werden Angebote eingeholt für ein neues Dach bzw. Sanierung. Dem Verkäufer muss bewusst gewesen sein, dass das Dach sanierungsbedürftig ist. Er sagte mir, es gibt einen Eigentümer, welcher immr auf ein Satteldach besteht. Die anderen Eigentümer seien dagegen. Aber dass das Dach NIE vor 5 Jahren gemacht wurde, war Verkäufer und Makler sicher bekannt.

Es geht um Kosten von insg. ca. 100000-150000 Euro. Es sind 8 Eigentümer, die 6 haben aber den höchsten Anteil (1416 v. 100000). Ich versuche es gütlich zu regeln mit Verkäufer und Käufer.

Welche Möglichkeiten habe ich nun gegen Verkäufer oder Makler vorzugehen. Bitte nennen Sie mir auch richtungsweisende Urteile und Gesetzestexte.

Wer übernimmt denn nun die Kosten der Sanierung ?

Die Maklerin hat mir auf meine explizite Frage nach dem Alter des Daches eine falsche Auskunft gegeben. Die Frage nach dem Dach war KAUFENTSCHEIDEND für mich.

4. Februar 2025 | 09:58

Antwort

von


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Guten Morgen,

aus dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt ergeben sich grundsätzlich denkbare Ansprüche gegen den Verkäufer und gegen die Maklerin.

Zunächst muss gesagt werden, dass eine abschließende Prüfung ohne Kenntnis des zugrunde liegenden notariellen Vertrages nicht möglich ist, denn dort werden mit Sicherheit Klauseln zur Frage der Gewährleistung und dessen Ausschlusses zu finden sein.
Zudem muss geprüft werden, ob in dem Vertrag das Alter des Daches und der Zeitpunkt der Renovierung erwähnt werden, denn im Zusammenhang mit Immobilienkäufen ist allein maßgebend, was die Parteien im Vertrag als Beschaffenheit vereinbart haben.

Beschaffenheitszuesagen außerhalb des Vertrages sind nicht zu berücksichtigen. In seinem Urteil vom 6. November 2015 V ZR 78/14 stellt der BGH klar, dass die Beschreibung von Eigenschaften eines Grundstücks oder Gebäudes vor Vertragsschluss durch den Verkäufer, die in der notariellen Urkunde keinen Niederschlag findet, in aller Regel nicht zu einer Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB führen. Das wird vorrangig zu prüfen sein.

Nur dann, wenn entweder eine Beschaffenheitsvereinbarung wirksam getroffen wurde, oder wenn der Verkäufer einen ihm bekannten Mangel arglistig verschwiegen hat, haben Sie Ansprüche gegen ihn. Für ldie zweite Alternative müssten Sie Kenntnis des Verkäufers vom eingedrungenen Wasser beweisen können. Das ist angesichts des Umstandes, dass die Wohnung nach dem Tod der Mieterin über Monate leerstand, fraglich.

In diesem Zusammenhang erlaube ich mir den Hinweis, dass Sie Eigentümer erst mit Umschreibung im Grundbuch werden. Kaufpreiszahlung oder Besitzübergabe spielen für diese Frage keine Rolle.


Der Makler haftet für unrichtige Zusagen, wenn er seine Sorgfaltsprlichten schuldhaft verletzt hat. Das führt dazu, dass Sie als Käufer Schadensersatz verlangen können, sofern Sie sich auf diese Angaben verlassen hat und dadurch ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist.

In diesem Zusammenhang ist aber von Bedeutung, dass Sie in vollem Umfang darlegungs- und bweispflichtig für die erteilte Falschauskunft sind. Da nach Ihrer Darstellung diese Auskunft vom Makler ausschließlich mündlich erfolgte, und er jetzt schon das behauptete Gespräch bestreitet, sehe ich hier grfavierende Probleme, allein schon den Tatbestand der Falschauskunft substantiiert darlegen zu können.

Insgesamt sehe ich nach erster Einschätzung und ohne Kenntnis des Vertragsinhaltes keine guten Erfolgsaussichten, gegen Verkäufer und/oder Makler vorgehen zu können.


Mit freundlichen Grüßen




Rückfrage vom Fragesteller 4. Februar 2025 | 10:17

Aussagen bezüglich Dach v Maklerin schriftlich:

Leider weiß ich auch nicht mehr, welcher Mitarbeiter(in) uns diese Info gegeben hat. Wir haben das nicht aufgeschrieben oder den Zettel schon weggeschmissen. Wir haben einige Male mit der Hausverwaltung telefoniert – hauptsächlich wegen dem Stellplatz, der weder im Grundbuch noch in der Teilungserklärung auftaucht.


Dann schauen wir mal, wie es weiter geht.



Mit freundlichen
>
Gesendet: Mittwoch, 29. Januar 2025 12:53



Hallo Frau ,

Nein, die Aussage die ich von Ihnen bekommen habe, dass das Dach vor 5 Jahren neu gemacht wurde stimmt nicht.

Laut Hausverwaltung wurde am Dach die letzten Jahre seit diese das Haus verwalten nie etwas gemacht:(.

Das ist natürlich für mich so schwer jetzt. Ich hatte Sie ja explizit nach dem Baujahr des Daches gefragt und es hieß von Ihnen - nach Rückfrage bei der Hausverwaltung oder dem Verkäufer- es ist vor 5 Jahren neu gemacht worden.

Sehr ärgerlich das Ganze. Weiss nicht ob das Dach nun soweit ok ist oder wann fertig gemacht wird . Bekomme neue Möbel . Das alles kostet mich ja ein Vermögen. Selbstverständlich bin ich nicht bereit, hier nach Kauf eine Sanierung zu finanzieren, zumal ich ja eine falsche Auskunft erhalten habe.

MfG


de> schrieb am Mi., 29. Jan. 2025, 11:51:

Hallo Frau ...
stimmt es denn gar nicht, dass das Dach neu gemacht wurde? Wurde da nur geflickt? Oder welche Auskunft haben Sie von der Hausverwaltung erhalten?


Diese Aussagen bestätigen dass mir die Auskunft gegeben wurde.

Was bedeutet also wann ich Eigentümerin war... grundbucheintrag erfolgte ja jetzt erst im Februar.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 4. Februar 2025 | 10:32

Das könnte in der Tat darauf hindeuten, dass über diese Frage mit der Maklerin gesprochen wurde.

Allerdings müssten Sie nach wie vor nachweisen, dass dieser Punkt kaufentscheidend für Sie war. Und in diesem Zusammenhang wird ein Richter Sie möglicherweise fragen, warum dann dieser Punkt, der für Sie von solcher Bedeutung war, nicht ausdrücklich in den Vertrag mit aufgenommen worden ist.

Mit freundlichen Grüßen

ANTWORT VON

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