Sehr geehrte Anwälte, ich bin Eigentümer eines Hauses mit Mietern. Der Schornsteinfeger hat wie üblich auch dieses in einer kleinen Wohnung einen Mangel gefunden, der bis zu 15.05 behoben werden soll Leider hat uns der Mieter, der sich seltenste um was bemüht uns wieder mit einem Termin für die Nachprüfung und Reparatur des Gas Durchlauferhitzers sowie der Gasheizung auf etagenbasis, hingehalten. Meine Fragen sind nun, ob ich als Vermueter den Mieter irgendwie anhalten kann, uns wegen der dringlichen Sache hier in NRW reinzulassen Und Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich die Sache nicht rechtzeitig erledigt bekomme Können sie mir bitte das ganze Bussgeldrechtliche Verfahren nennen, also von Anfang bis Ende und was mir als Eigentümer schlimmstenfalls passieren kann und welche Möglichkeiten die Ämter hier haben ?