Kündigung des Mietvertrages
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Am 21.08.2001 wurde ein Zeitmietvertrag für eine vollmöblierte Wohnung abgeschlossen. Im Mietvertrag steht unter: § 2 Mietzeit 2. Für Verträge von bestimmter Dauer b) Verträge mit Verlängerungsklausel „Das Mietverhältnis beginnt am 01.09.2001 und endet am 31.08.2002.