Kündigung Nachhilfeunterricht
vom 12.12.2019
für 49 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist in § 626 BGB geregelt. ... Der Studienkreis hat unsere Kündigung zum 31.01.2020 bestätigt unter zusätzlicher Forderung eines vorzeitiges Ablösebetrages von knapp 300 €.