Schweres gestörtes Vertrauensverhältnis zu Untermieter bereits vor Einzug
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Diese Kaution ist bis spätestens mit der ersten Miete Dezember 2016 und vor Schlüsselübergabe auf das Konto des Hauptmieters xxx (ich) zu überweisen und wird nach Auszug unverzüglich an den Untermieter verzinst zurückgezahlt, wenn keine berechtigten Ansprüche bestehen." ... Hier besteht natürlich bei mir die Sorge, dass er bei einer fristlosen Kündigung Einspruch erhebt.