Gelder von Geldmarktkonto einer Erbengemeinschaft zu teilen?
vom 26.9.2013
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Sehr geehrte Anwälte, ich bin durch die Erblasserin ( Großmutter) und wegen fehlenden Testament und weil mein Vater vorverstorben ist, rechtlich mit meiner Tante Mitglied einer Erbengemeinschaft und einer Miteigentümergemrinschaft bedingt durchbringen Haus das uns beide schon immer gehörte, wo meine Großmutter zu Lebzeiten aber Nutznießung hatte. ... Da wir aber die Häuser in der Erbengemeinschaft halten wollen und keine Teilungsversteigerung wollen, haben wir uns nun zum einen auf eine Verwaltung verständigt und mit unserem StB und Rechtsanwalt eine Vereinbarung aufgesetzt die folgendes beinhaltet : "Die Verteilung der Erträge richtet sich ausschließlich nach dem auf den Konten der Erbengemeinschaft / Miteigentümergemeinschaft bestehenden Guthaben.. und Die Auszahlung erfolgt jeweils am Ende eines Jahres .. mit folgender Maßnahme : Sofern das Guthaben auf den Konten der Erbengemeinschaft / Miteigentümergemeinschaft zum 31.12., also erstmals zum ... ( den bestimmten Betrag übersteigt ) wird der übersteigende Betrag zu gleichen Teilen an Frau W und Herrn G ausgezahlt ..... Es ist ja geregelt das eig ab einem gewissen Betrsg der eine Zahl übersteigt dann ausgeschüttet werden soll suf die Eigebtümet / Erben, nur ist dies an ein Konto gebunden oder kann man die Gelder transferieren wie man möchte intern ?