Artikel-Rückgabe wg. Mangel, Händler bestreitet Mangel und unterstellt Beschädigung
vom 15.10.2009
43 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Der Begriff des Sachmangels Der Verkäufer muss dem Käufer eine mangelfreie Ware verschaffen. ... Gemäß § 357 Abs. 2 Satz 2 BGB hat der Verkäufer im Falle der Rücksendung der Ware nach der Ausübung des Widerrufs- oder Rückgaberechts die dadurch ausgelösten Kosten wie Porto und Verpackung sowie die Gefahr des zufälligen Untergangs zu tragen. Der Käufer hat ein an keine Einschränkungen oder Bedingungen gebundenes Widerrufsrecht.