Ich muß nun mit einem Bußgeldbescheid, 3 Monaten Fahrverbot, und einer MPU rechnen, da bei mir bereits ein Ordnungswidrigkeitsverfahren im Zusammenhang mit Alkohol (Atemalkoholkonzentration 0,92mg/L, letzes Jahr, Oktober) ansässig ist. Meine Frage ist nun: Wenn ich diesen Vorfall vor Gericht schildere und mich gleichzeitig auf mein Zeugnisverweigerungsrecht gegen Familienangehörige berufe, also den Fahrer aus Schutz nicht benenne, habe ich dann eine Chance auf Einstellung des Verfahrens oder wird mir dies niemand glauben? ... Tatsachen das Gericht das Verfahren gegen mich einstellt oder wird man dies als Schutzbehauptung abtun, auch wenn ich weder in Auto gesessen noch gefahren bin als die Streife eintraf?