Bonusrückzahlung im Falle einer Kündigung
vom 29.10.2012
55 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Winkler / Zwickau
Guten Tag, folgender Sachverhalt: Ich bin Mitglied der Geschäftsleitung einer mittelständischen Firam aber nicht Gesellschafter. Für das Jahr 2011 überlegt man sich nun, mir evtl. einen Bonus (der ein Monatsgehalt übersteigt) auszubezahlen. Da dieser Bonus rückwirkend für das Jahr 2011 sein soll, und ich das ganze Jahr 2012 weitermitgearbeitet habe, wundere ich mich, ob man den Bonus 2011 trotzdem an eine Frist binden kann.