BAföG-Bescheid muss ich aufgrund meines niedrigen Verdienstes 0,- € zum Unterhalt beitragen). ... Oder gehen nicht vielmehr die Nettoeinkommen der Unterhaltspflichtigen nach Abzug der 5 % berufsbedingten Aufwendungen unter Berücksichtigung des Selbstbehalts gegenüber volljährigen Kindern, die nicht mehr die Schule besuchen oder nicht mehr bei den Eltern wohnen, mit in die Berechnung ein. 4) Ist bei den unterhaltspflichtigen Einkünften auch das mietfreie Wohnen in einem Eigenheim, dass ich zusammen mit meinem neuen Ehemann gekauft habe und auf dem noch Darlehensverpflichtungen bestehen, mit zu berücksichtigen, und wenn ja, wie?