Aufnahme des Wohngelds in den Kaufvertrag?
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Ist der Notar verpflichtet, im Kaufvertrag einer Eigentumswohunbg monatlichen Kosten für Hausgeld und Nebenkosten aufzuführen, bzw. darauf hinzuweisen.