Befristetes Arbeitsverhältnis (TV-L) durch AN vorzeitig kündigen
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Mein Arbeitsvertrag ist nach § 14 Abs. 2 TzBfG auf zwei Jahre befristet bis zum 31.5.2009. ... Schließlich besagt mein Arbeitsvertrag: "Die Probezeit beträgt 6 Wochen". ... Hier meine Frage: Wenn ich heute kündige, beträgt dann meine Kündigungsfrist A - vier Wochen, weil ich heute nach § 30 Abs. 5 TV-L seit weniger als 12 Monaten bei meinem jetzigen Arbeitgeber beschäftigt bin B - sechs Wochen zum Ende des Kalendermonats, weil die Vertragsdauer 24 Monate beträgt oder C - 31.5.2009, weil eine vorzeitige Kündigung laut TzBfG nicht möglich ist.