Fristgerechte Kündigung durch AN - Umgang mit hoher Überstundenzahl
vom 15.11.2013
33 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Meine Frage bezieht sich nun auf meine in den letzten Jahren angesammelten Überstunden. ... Da ich nun in den verbleibenden Wochen keine Chance habe, die Überstunden als Ausgleich frei zu nehmen, stelle ich mir die Frage ob mein AG mich ggf. so lange binden kann bis die Überstunden "aufgebraucht" sind, d.h. mein Austrittstermin würde sich verschieben oder ob mit der fristgerechten Kündigung definitiv ein Ausstieg möglich ist und die Überstunden per Auszahlung abzugelten sind (bzw. im Notfall würde ich auch ein Verfall akzeptieren). Bevor ich meinen neuen Vertrag unterschreibe, möchte ich sicher gehen, dass ich den Eintrittstermin auch einhalten kann.