in den nächsten Tagen plane ich fristgerecht zum 31.12.2013 mein Arbeitsverhältnis zu kündigen und zum 01.01.2014 ein Vertragsangebot eines neuen AG anzunehmen.
Meine Frage bezieht sich nun auf meine in den letzten Jahren angesammelten Überstunden. Ich habe aktuell ca. 600h Überstunden - diese wurden mir auf ein Lebensarbeitszeitkonto gut geschrieben und auch regelmäßig vom AG schriftlich bestätigt.
Da ich nun in den verbleibenden Wochen keine Chance habe, die Überstunden als Ausgleich frei zu nehmen, stelle ich mir die Frage ob mein AG mich ggf. so lange binden kann bis die Überstunden "aufgebraucht" sind, d.h. mein Austrittstermin würde sich verschieben oder ob mit der fristgerechten Kündigung definitiv ein Ausstieg möglich ist und die Überstunden per Auszahlung abzugelten sind (bzw. im Notfall würde ich auch ein Verfall akzeptieren).
Bevor ich meinen neuen Vertrag unterschreibe, möchte ich sicher gehen, dass ich den Eintrittstermin auch einhalten kann.
gegen Ihren Willen kann kein Arbeitgeber Sie binden, so dass Sie im Falle der fristgemäßen Kündigung das Arbeitsverhältnis beenden und ein neues Arbeitsverhältnis eingehen können.
Die nicht mehr verrechenbaren Überstunden sind nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung auf ein Lebensarbeitszeitkonto eingezahlt worden und müssen bei einem sogenannten Störfall (Kündigung, Tod, Betriebsaufgabe etc.) verrechnet werden, damit das Konto dann aufgelöst und ausgezahlt werden kann, SOFERN es keine besonderen vertraglichen Vereinbarungen (auch in einem anzuwendenen Tarifvertrag) gibt.
Das ändert aber letztlich nichts an der immer bestehenden Kündigungsmöglichkeit.