sehr geehrte damen und herren, für mich stellt sich die frage, ob es für mich günstiger ist verbraucherinsolvenz anzumelden. Bin verheiratet, eine studierende tochter, habe gütertrennung (ehevertrag),bin 58 jahre. sachverhalt: Die sparkasse teilte mir am 16.01.06 die derzeitigen verbindlichkeiten mit, diese betragen ca. 5.000.000,- EURO, grundschulden sind auf 6 objekte in höhe von ca. 1600 TEURO, des weiteren ca. 3400 TEURO auf ein gewerbegrundstück, wo das grundstueck einer gmbh gehört, bei der gmbh bin ich 100%iger gesellschafter. ... Meine frage nun, bedeutet dieses alles, daß im falle einer verbraucherinsolvenz und nach der restschuldbefreiung, ob in deutschland oder frankreich, alle angemeldeten verbindlichkeiten der sparkasse, die auf meinen namen laufen, ersatzlos abgeschrieben werden. bedeutet dieses auch, daß bei der gmbh, wo zwar eine grundschuld von ca. 3400 TEURO auf die sparkasse eingetragen ist, jedoch nur 900 TEURO valutiert auf die gmbh ist, der rest auf mich persönlich, diese übersteigende summe von ca. 2500 TEURO gelöscht werden müsste, alles mit dem hintergrund der restschuldbefreiung für mich. in diesem zusammenhang, was halten sie von der verbraucherinsolvenz in frankreich, um schneller die restschuldbefreiung zu erhalten, alles dieses mit einem beratendem anwalt aus deutschland. mit freundlichen grüssen