Ich bitte Sie inständig um Hilfe...
beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Meine Mutter hinterlässt ihren "normalen Nachlass" sowie ein Grundstück (2200 qm) mit Wohnhaus und mehreren Nebengebäuden. ... Das würde ja bedeuten, dass die Tochter (33) vor ihrem Vater (64) und vor mir ihrer Halbschwester (39)sterben müsste, damit die Ersatzerbschaft überhaupt greift. ... Und kann man heute, nach 2 1/2 Jahren, noch gegen dieses Testament vorgehen?