Rückforderung ALG I nach Umzug
vom 19.12.2007
30 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Martin P. Freisler / Mainz
Für mich ist diese Rückzahlung a) finanziell schwer (3 unterhaltsabhängige Kinder) und b) unverhältnismäßig, weil ich zum einen tatsächlich arbeitslos und ohne Einkommen war und zum anderen die verspätete Umzugsmeldung im Anbetracht eines neuen Jobs als nicht so relevant einstufte.