Schadensersatzforderung wegen Schimmelbefall in Mietwohnung
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Der Schimmel wurde von einer Fachfirma beseitigt und wir möchten die Rechnung hierzu dem Mieter in Rechnung stellen und, falls der Mieter nicht willens oder in der Lage ist, den Schaden zu ersetzen, nach Ablauf der vierwöchigen Zahlungsfrist ein Mahnverfahren einleiten. Wir gehen davon aus, dass die Beweislast, dass der Mieter den Schaden verursacht, bei uns liegt. ... Meine Frage ist folgende: Können wir nach Ablauf der Frist einen Mahnbescheid wegen Schadensersatz beantragen, ohne zu diesem Zeitpunkt den Schaden gerichtsfest beweisen zu können und veranlasst allenfalls das Gericht ein Baugutachten (dessen Kosten bei Feststellung seiner Verantwortung der Mieter übernehmen muss) oder müssen wir hier in Vorleistung treten, um keine Abweisung der Klage zu riskieren?