Sehr geehrte Damen und Herren, folgende Nachricht erreichte mich von einem anderen Eigentümer: "liebe miteigentümer, zu jahresbeginn hatten meine mieter, familie XY, mit einem wiederkehrenden wasserschaden zu kämpfen. durch die spülmaschine wurde abwasser hochgedrückt, immer bei starkem regen. nachdem die handwerker trotz wiederholter besuche vor ort und zunächst nichts finden konnten und auch kein wasserschaden in der EG wohnung zu sichten war, sind sie dem rohverlauf gefolgt und wurden im garten fündig. laut info der handwerker sind alle küchenabflüsse der wohnungen bis auf den der eg wohnung illegalerweise im garten an das regenwassersystem angeschlossen und nicht, wie es heutzutage pflicht ist, zur strasse hin an das normale abwassersystem. da auch schmutz und fette durch die küchenleitungen fliessen, hatte sich im garten das rohr unter der erde zugesetzt. so erklären sich die rechnungen, die ich ihnen in kopie per post zuschicke. anbei die eine rechnung von Firma XY, eine weitere habe ich nicht eingescannt. das ist leider kein schaden für die versicherung. ebenso ist das eg nicht mit einberechnet worden. es handelt sich auch nicht um einen schaden am gemeinschaftseigentum. weiterhin muss die eigentümergemeinschaft schnellstmöglich die küchenleitungen an das abwassersystem anschliessen lassen..."