einfuhr und besitz, anklageschrift, widerspruch einlegen, seltsame beweismittel
vom 18.4.2010
50 €
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beschuldigter wird von holland kommend angehalten, es bestand ein anfangsverdacht, wegen gegenständen, die aus dem auto geworfen wurden. der schnelltest (drugwipe) wurde verweigert, woraufhin dieser am lenkrad angendet wurde und ein positives ergebnis zeigte. von der autobahn wurde fetzen verpackung mit einer geringen menge cannabis sichergestellt. (laut aussage der polizei vor ort unter einem halben gramm) aufgrund des anfangsverdachts, wurde eine blutprobe entnommen, die ebenfalls verweigert wurde. es gab einige erklärungsversuche, wie zb "freundin besucht" etc, die aber zum teil widersprüchlich waren. allerdings wurde nichts zugegeben. allerdings wurde mit abschleppdienst) gedroht und person gab an, dass sich das für 10m nicht lohnt und das doch ein beamter machen sollte. nun wurde eine anklageschrift zugestellt, in der die beamten als zeugen, der schnelltest, 1 stück plastikfolie, sowie die einlassung des angeschuldigten aufgeführt sind. btm ansich tauchten keine auf. ich wüsste gerne, wieso der schnelltest und nicht in etwa die blutprobe als beweismittel aufgeführt wird. ist die am ende ggf ergebnislos gewesen oder ist das ein normaler vorgang?