Sehr geehrter Fragesteller,
ich möchte Ihre Frage anhand des dargestellten Sachverhaltes und des ausgelobten Einsatzes wie folgt beantworten:
Grundsätzlich können Sie alle Einwendungen und Beweismittel gegenüber dem Gericht vorbringen um die Eröffnung des Hauptverfahrens zu verhindern. Allerdings ist dies ohne Akteneinsicht fast nicht möglich.
Ohne die genaue Kenntnis der vorliegenden Beweise, der durchgeführten Ermittlungen und dem genauen Schuldvorwurf lassen sich auch keine geeigeneten Einwendungen finden.
Zu dem angesprochenen Bluttest ist zu sagen, dass dieser unter Umständen tatsächlich negativ verlief, da aber der Vorwurf der Besitz und die Einfuhr sind muss ja auch kein Konsum nachgewiesen werden. Der Drug-wipe Test ist insofern ein Indiz, zusammen mit der Plastikfolie um einen Besitz und ggf. eine Einfuhr zu beweisen.
Allerdings nochmal die Empfehlung über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht zu erlangen, nur so kann sinnvoll eine Verteidigungsstrategie erarbeitet werden.
danke für ihre schnelle antwort,
ich werde einen anwalt konsultieren.
was ich aber wissen wollte ist, ob sich die verhandlung, etc durch einen widerspruch hinauszögern liesse, zumal die frist dafür nur eine woche beträgt.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für die Nachfrage.
Je nachdem wie begründet die Einwendungen sind die Sie vorbringen erfolgt auch eine Verfahrensverzögerung bspw. falls Nachermittlungen stattfinden. Allerdings liegt es im Ermessen des Gericht und vor allem an dessen Arbeitsbelastung wie schnell nach Ablauf der Woche eine Terminierung erfolgt, normalerweise liegen zwischen Zulassung der Anklage und dem Termin nochmals 4-8 Wochen. Sollte ein Verteidiger beauftragt werden, der zunächst Akteneinsicht beantragt, verzögert sich das ganze natürlich nochmals, insofern ist die Verzögerung die durch die Einschaltung eines Verteidigers eintritt meist höher als die die durch die Erhebung von Einwendungen erfolgt.
Ich hoffe Ihre Nachfrage hiermit beantwortet zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Haberbosch