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Reparatur ohne Reparaturauftrag

| 13. Mai 2020 01:04 |
Preis: 48,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Bernhard Müller

Guten Tag
Ich habe während ich zur Arbeit fuhr einen Motorschaden an meinem Fahrzeug gehabt und bin auf der Autobahn liegengeblieben.
Ich habe das Fahrzeug zu einer freien werkstatt abschleppen lassen, und denen einen Reparaturauftrag erteilt um nachzuschauen was dem Fahrzeug fehlt. Die hat mich am nächsten Tag angerufen und mir mitgeteilt, daß es sich um einen kapitalen Motorschaden handelt, und die Reparatur bei diesem Fahrzeug fast nicht möglich sei, es müsse ein neuer Motor her, Kostenpunkt mit allem drum und dran 14000€.
Ich habe mich auf die suche nach einem neuen Motor gemacht bin auch auf Ebay fündig geworden und habe die werkstatt kontaktiert, die mir einen Kostenvoranschlag von 6000€ gemacht hat, mit Einbau von einem Austauschmotor und der Tausch von zwei Turboladern, dem habe ich zugestimmt. Die Werkstatt hat mir mitgeteilt daß der Einbau ca. drei wochen dauern würde wegen Corona-Krise und des weiteren aber das Fahrzeug wäre auf jedenfall danach fahrbereit und tip top in Ordnung weil sie ausschließlich diese Modelle reparieren würden. Ich habe dem telefonisch zugestimmt und habe das Fahrzeug zu der Werkstatt abschleppen lassen die in Leverkusen ist, jedoch habe ich keinen schriftlichen Vertrag abgeschlossen. Die Frist von drei wochen ist seit über zwei wochen verstrichen und ich werde jeden tag damit vertröstet daß der Wagen morgen fertig ist. Nach Rücksprache mit der Werkstatt habe ich gesagt daß ich keine lust mehr habe zu warten und ich mein Fahrzeug in eine andere Werkstatt bringen möchte da jeden tag gesagt wird daß ein neuer fehler aufgetreten ist und es für mich nicht realistisch klingt. Die Werkstatt verlangt von mir daß ich den "angeblich" eingebauten Austauschmotor bezahlen müsse.
Das Fahrzeug ist aber trotzdessen nicht fahrbereit. Ich habe ihm vorgeschlagen mir das Fahrzeug auszuhändigen ich lasse es beim Vertragshändler überprüfen ob ein Austauschmotor eingebaut worden ist und bezahle ihm in dem Fall die den Austauschmotor wenn es nicht der Fall ist nur die Reparatur am Motor, dem stimmt er aber nicht zu und möchte im vollen umfang bezahlt werden und möchte die 6000€. Meine frage ist, es liegt kein Reparaturauftrag vor sollte ich vielleicht einfach die Polizei hinzuziehen um mein Fahrzeug bei der werkstatt abzuholen oder wie sollte ich vorgehen !?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Auch ein mündlich geschlossener Vertrag ist ein Vertrag. Sie schildern, dass Sie dem Einbau eines Austauschmotors für 6.000 Euro zugestimmt haben. Damit ist ein mündlicher Werkvertrag im Sinne der §§ 631 - 650 BGB zustande gekommen.
Nach § 647 BGB hat die Werkstatt ein Unternehmerpfandrecht. Sie darf den Wagen also solange zurück behalten, bis alle Arbeiten bezahlt sind, die mündlich abgesprochen und tatsächlich durchgeführt wurden.
Daher sollten Sie sich eine schriftliche Rechnung geben lassen, in der genau aufgeführt wird, was die Werkstatt alles gemacht hat. Dies müssen Sie bezahlen, soweit es den mündlichen Absprachen entspricht. Denn nur dadurch erlischt das Pfandrecht und Sie dürfen den Wagen wieder mitnehmen.
Die Zahlung lassen Sie sich quittieren.

Anschließend lassen Sie vom Vertragshändler überprüfen, was wirklich gemacht wurde.

Wenn sich dabei herausstellen sollte, dass kein Austauschmotor eingebaut wurde, obwohl der Einbau eines Austauschmotors abgerechnet wurde, erstatten Sie Anzeige wegen Betrug und fordern die 6.000 Euro zurück.
Zuständig für eine Klage wäre das Landgericht.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 13. Mai 2020 | 08:45

Sehr geehrter Herr Müller
Ich glaube bei dem langen Text ist wahrscheinlich das Hauptproblem welches ich habe untergegangen.
Das Grundproblem ist, daß die Werkstatt schon seit über drei Wochen mit der Übergabe des Fahrzeuges hinfällig ist und die Reparatur sich immer weiter in die länge zieht, der letzte Abgabetermin den mir die Werkstatt zugesagt hatte war letzte Woche Freitag worauf ich die Werkstatt angerufen habe und unmissverständlich gesagt habe daß sie die Reparaturarbeiten einstellen sollen und ich mir eine andere Werkstatt suchen werde.
Der Mechaniker meinte dararuf hin ich müsste erstmal die geleistete arbeit und den Austauschmotor bezahlen. Ich habe ihm gesagt daß mir sechs wochen für ein Motoraustausch zu lange erscheint und ich ihm daß nach all den leeren Versprechungen nicht abnehme daß er überhaupt den Motor ausgetauscht hat und es erstmal bevor ich bezahle den Motor überprüfenlassen möchte.
Lange rede kurzer sinn, wir haben drei wochen für die Reparatur vereinbart und der Übergabetermin ist mit ende dieser Woche dann um drei Wochen überschritten. Schließlich brauche ich das Fahrzeug für meinen Weg zur Arbeit.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 13. Mai 2020 | 08:56

Sehr geehrter Fragesteller,

nach Ihrer Sachverhaltsschilderung wurden 3 Wochen für den Einbau des Austauschmotors vereinbart, nicht dass die Werkstatt innerhalb der 3 Wochen sucht, welche Mängel das Fahrzeug noch zusätzlich hat und auch diese behebt.
Wegen des Einbaus des Austauschmotors hat die Werkstatt das erwähnte Pfandrecht, wenn sie den Austauschmotor tatsächlich eingebaut hat.
Also ist die Werkstatt berechtigt, das Fahrzeug zurückzubehalten, bis der Einbau des Austauschmotors bezahlt ist. Wenn sich dann herausstellt, dass der Austauschmotor doch nicht eingebaut wurde, bleibt es dabei, dass Sie die Werkstatt wegen Betrug anzeigen können.

Die Nachfrage ändert nichts daran, dass das Fahrzeug erst herausgegeben werden muss, nachdem das bezahlt wurde, was vereinbart und geleistet wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 13. Mai 2020 | 08:47

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