Kfz-Werkstatt: Verletzte Beratungs- und Aufklärungspflicht
vom 23.12.2016
48 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Man müsste dies als autofahrende Kunde schließlich selbst wissen, wann man sein Fahrzeug bewegt und wann nicht, war die lapidare Aussage in dem Gespräch mit der Hausleitung. ... Meine Frage hierbei ist nun, ob die Werkstatt nicht sehr wohl ihre Beratungspflicht und Sorgfaltspflicht verletzt hat, in dem sie uns keine korrekte Auskunft zu Art des Schadens und den daraus resultierenden Möglichkeiten gegeben haben? ... Weitere Fragen wären: 1) Kann ich diesen Fall an eine Schiedsstelle für Kfz weitergeben, bzw. ist das ein geeigneter Weg um eine Einigung zu erreichen?