Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie, mir für folgenden Fall etwas zu den Erfolgsausichten einer Wandlung zu sagen: Vor etwa 6 Wochen kaufte ich einen Gebrauchtwagen, Renault Avantime für 5850 Euro (Vertrag mit dem Autohandel XX in XX-Stadt, mit Stempel "XX" und Unterschrift, nicht im Kundenauftrag, aber mit Klausel "Gewährleistung ausgeschlossen", "gekauft wie besehen und probegefahren"). ... Dass der Mangel auch schon bei Kauf vorlag, erscheint mir evident (auch wenn das innerhalb der ersten sechs Monate meines Wissens gar nicht relevant ist): Dazu passt die Aussage eines Vorbesitzers (mit dem ich telefoniert habe), dass der Wagen sehr viel Öl verbraucht hat. ... (wenn ich es recht sehe, hat mir ja ein Händler das Auto verkauft, der rechtlich gesehen die Gewährleistung auch dann nicht ausschließen kann, wenn es auf der Rechnung so vermerkt ist) * Lassen sich darüberhinaus für die schon entstanden Reparaturkosten (oder einen Teil) und ggf. für die Hin- und Herfahrerei Schadenersatz geltend machen?