Kündigung Gewerberäume, Vertragssituation unklar.
beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Ansonsten wurde ausser den Mietzahlungen, Nebenkosten und Kaution nichts eingetragen. Unter § 2 "Dauer des Mietvertrags und Kündigung" ist keine andere Regelung als die Standardregelung mit der Frist von drei Monaten und der Kündigung spätestens am 3. ... Die Nebenkosten wurden zwar mehrfach angepasst aber die Kaltmiete ist immer noch auf dem Stand von 1994.