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472 Ergebnisse für kündigung mietvertrag vermieter schadensersatz

Kündigung des Untermieters - was tun gegen Widerspruch?
vom 20.6.2013 51 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
A hat meiner Kündigung widersprochen und einen Grund verlangt. ... Ich habe jetzt vor die Wohnung "normal" bei meinem Vermieter zu kündigen, d.h. ich kündige den Hauptmietvertrag mit einer Frist von 3 Monaten. ... •Wenn die Klausel wirksam ist, kann Untermieter A Schadensersatz fordern, da ich die Kündigungsfrist für den Untermietvertrag nicht einhalte?
Untervermietung an wechselnde Mieter trotz mietvertraglichem Verbot
vom 24.6.2014 51 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Im Mietvertrag ist die Untervermietung an Mitarbeiter ausdrücklich erlaubt. ... Der Vermieter hat mir mit einer fristlosen Kündigung gedroht, falls weiter an wechselnde Mieter vermietet wird. ... Und wie ist der weitere Ablauf, falls eine fristlose Kündigung erfolgt.
Untermietvertrag bei Kündigung Hauptmietvertrag, Schadensersatzanspruch
vom 21.8.2023 für 52 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Das Untermietverhältnis wird ja durch die Kündigung des Hauptmietvertrags nicht berührt. ... Wenn der Untermieter sein Zimmer durch oben beschriebene Konstellation bis Ende Februar für die gleichen Konditionen nutzen könnte, könnte er dennoch Schadensersatz fordern? ... Was könnte der Schadensersatz beinhalten, falls der Untermieter sein Zimmer ab November nicht mehr nutzen könnte?
Fristlose Kündigung wegen erheblichem Schimmelbefalls
vom 20.10.2004 20 € Historischer Preis
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Hallo.Ich habe eine fristlose Kündigung wegen erheblichem Schimmelbefalls und Gesundheitsgefährdung schriftlich ausgesprochen.Es handelt sich um ein angemietetes Lager mit einem Mietvertrag über 5 Jahre,der noch ca.3 Jahre laufen würde,zwecks Unterbringung empfindlicher Gegenstände,der Fall ist also von gewerblicher Natur.Der ganze untere Bereich des Erdgeschosses ist von erheblichem Schimmel und Schwamm befallen.Es ist ein älteres Haus und die Feuchtigkeit kommt durch die Wände und den Untergrund.Es bestehen auch in keinster Weise ausreichende Lüftungsmöglichkeiten.Selbst einige Schlüssel zum Öffnen von einer Fensterluke und einer Tür wurden mir auf Anfrage 1 Jahr lang nicht ausgehändigt.Meine Artikel und Gegenstände habe ich bereits ausgelagert.Es ist mir natürlich auch ein Schaden in größerem Umfang entstanden.Die dumme Antwort des Vermieters lautete:Sie hätten sich ja auch mal eher melden können,obwohl dies natürlich auch per Telefon bereits geschah,aber niemand sich für den Fall so richtig interessierte.Außerdem muß ich noch dazu sagen,daß die Heizkörper völlig veraltet und soweit betriebsunfähig sind(Nachtspeicheröfen)was dem Vermieter auch schon seit dem letzten Frühjahr bekannt war.Jetzt möchte er auf einmal mit der üblichen Do it yourself und Löcherpflickerei Methode anfangen.Ich habe mir mal einen Kostenvoranschlag eingeholt für Sanierungsmaßnahmen und Heizkörper und kein normaler Mensch würde sich bei der Rentabilität dieses Hauses noch darauf einlassen.Jetzt soll ich auch noch ein ärztliches Gutachten vorlegen,was mir eine Schimmelpilzallergie nachweist.Ich habe aber keine Lust mir meine neue private Krankenversicherung dadurch noch in astronomische Höhen steuern zu lassen.Kunden konnte man in diese Behausung überhaupt nicht mehr hereinbitten,da nach ca.5 Minuten Aufenthalt die ganze Kleidung gestunken hat.Die Forderung des Vermieters lautet: Nach Bereitstellung eines ärztlichen Atestes zwecks Schimmelpilzallergie könnte ich mit 3Monatsfrist kündigen,also zum 30.Januar 2005 und soll noch die Mieten für September und Oktober 2004 zwecks unberechtigter fristloser Kündigung nachzahlen.Wenn ich am Mietvertrag festhalten möchte,soll ich ihn schriftlich dazu auffordern die 180m² Lagerfläche zu sanieren.Die Schlüssel des Objektes befinden sich noch in meinem Besitz.Fotos sind natürlich gemacht und genug Zeugen gibt es auch.Meine Fragen wären jetzt: Soll ich nach der fristlosen Kündigung nun auch sofort die Schlüssel abgeben,da ja dann von Vermieterseite erstmal provosorisch versucht werden wird die schlimmsten Mängel zu verbergen.Oder ist der Fall für mich jetzt eh nach der fristlosten Kündigung erledigt und ich warte auf die schriftliche Aufforderung zwecks Zahlung der Miete und Klageandrohung??? Ich möchte nur noch meine Ruhe haben,obwohl ich sicherlich auch noch einen höheren Geldbetrag zwecks Schadensersatz einklagen könnte,aber das dürfte dann ein langwieriger Weg mit Gutachten,Gegengutachten,Gerichten,Zeugenaussagen u.s.w. werden und dafür habe ich keine Nerven und keine Zeit mehr.Habe ich mich mit der fristlosen Kündigung richtig verhalten und soll ich nun auch noch die Schlüssel abgeben und dann eventuell in aller Ruhe auf Androhung einer Klage warten??
Gewerbemietrecht Kündigung Räumungsklage
vom 13.4.2017 52 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
wir haben einen Mietvertrag seit dem 1.6.2011 und die Miete immer rechtzeitig bezahlt Im Mietvertrag unter 1 steht: Der Mietvertrag läuft über eine Mindestmietdauer von 2 Jahren. ... Nach der Kündigung hieß es per Mail in den nächsten 2 Monaten wird sich entscheiden, ob es eine Möglichkeit zu einer neuen Vertrag ergibt. ... Jetzt wäre es unsere Schuld, so der Vermieter in der letzten Mail, dass ein neuer Vertrag im Erdgeschoss nicht zustande kommt und wir dann Schadenersatzpflichtig seien.
Akzeptierter Nachmieter verbummelt TG-Schließsystem-Schlüssel des Noch-Hauptmieters
vom 8.5.2014 70 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
schlüssel gegen Unterschrift zur Probe - und Kündigung wird eingereicht. 3. Nach Eingang Kündigung erkennt Vermieter die vorfristige Kündigung zwar an, teilt aber plötzlich mit, dass er jetzt Eigenbedarf hätte und der vorgeschlagene Nachmieter nicht mehr mieten darf und ich den Schlüssel nunmehr abgeben soll. 4. ... Inzwischen hat der Vermieter angekündigt, gerichtlich gegen mich vorgehen zu wollen, da er ja berechtigter Weise seinen Schlüssel zurück möchte. 6.
Kündigung nichteheliche Lebensgemeinschaft Mietwohnung wichtiger Grund § 723 BGB
vom 30.11.2022 für 52 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Im Rahmen einer bestehenden Schadensersatzklage, bei der Klägerin A aus der gemeinsamen Mietwohnung ohne Vorwarnung per Schlössertausch durch Beklagten B ausgeschlossen worden ist, argumentiert der Richter in einem Gütetermin, dass keine Anspruchsgrundlage der Klägerin A auf Schadensersatz bestünde (Differenzmiete als Vermögensschaden durch Anmietung einer Zwischenmietwohnung für maximal 3 Monate). ... U. ein wichtiger Grund für die sofortige Kündigung der Gemeinschaft gem. § 723 Abs. 2 BGB vorliege, der eben auch die Kündigung zur Unzeit und damit auch den Rauswurf aus der gemeinsamen Wohnung rechtfertigen könnte (nämlich von heute auf morgen). ... Wie könnte man dennoch mit Schadensersatzansprüchen argumentieren oder ist die Kündigung der Gemeinschaft aus wichtigem Grund gem. § 723 BGB höher zu bewerten, so dass in der Realität tatsächlich der Rauswurf der Klägerin A "selbst zu verantworten gewesen ist"?
Schadensersatz des Mieters nach Eigenbedarfskündigung
vom 26.2.2009 60 € Historischer Preis
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Begründet war die Kündigung mit dem Platzbedarf der 9-köpfigen Familie in der DHH neben uns, beide DHH sollte für diese Familie nun zu einem Haus verbunden werden. ... Eigentlich hat unsere Vermieterin uns aber nicht gekündigt, um das Haus ihrer Tochter und dem Schwiegersohn samt Kindern zu Wohnzwecken zu überlassen/vermieten (das wäre für mich eigener Bedarf bzw. ... Wir haben erst kurz vor dem Auszug von der Verkaufsabsicht erfahren, als wir bereits den neuen Mietvertrag geschlossen hatten und unser Umzug terminiert war.
Schlüsselverlust/Verspätete Angabe beim Vermieter/Kündigungsgrund
vom 21.3.2011 60 € Historischer Preis
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Angenommen, ich informiere jetzt meinen Vermieter nach nahezu fünf Wochen über den Schlüsselverlust, hat der Vermieter dann aufgrund meines Verhaltens ein ordentliches oder außerordentliches Kündigungsrecht, liegt also in meinem verhalten ein Kündigungsgrund begründet. ... Da ich noch einige Zeit in der Wohnung leben möchte, möchte ich auf keinen Fall eine Kündigung riskieren und würde den Verlust ansonsten bis zum Auszug verschweigen, denn ein Wohnungswechsel zu diesem Zeitpunkt käme mir äußerst ungelegen. 2.) ... Im Mietvertrag ist von der Übergabe dreier Schlüssel einer Schließanlage die Rede, ich wußte also, auch von der Funktion der Schlüssel her, dass eine Schließanlage in dem Haus installiert ist.
Kündigung des Mietvertrages - Verpflichtet, Schönheitsreparaturen durchzuführen?
vom 6.12.2010 40 € Historischer Preis
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Nun weist unser Vermieter im Bestätigungsschreiben zur Kündigung explizit auf die mietvertraglichen Vereinbarungen in punkto Schönheitsreparaturen hin. ... Im Mietvertrag findet sich folgende Regelung unter § Gebrauch und Pflege der Mieträume, Schönheitsreparaturen: "1. ... Kommt der Mieter seinen vorstehenden Verpflichtungen nicht nach, so hat der Vermieter dem Mieter eine Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen, nach deren Ablauf er die erforderlichen Arbeiten auch ohne besondere Aufforderung auf Kosten des Mieters vornehmen lassen oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen kann.
Hobbykeller als Zimmer
vom 19.5.2010 45 € Historischer Preis
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Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Sonst sehr hell, ausreichend Belüftung und Lichteinfall - Mietvertrag wurde über eine 5-Zimmerwohnung abgeschlossen - Wohnfläche laut Mietvertrag: im Hochparterre: 115m², Tiefparterre (die bereits erwähnten) 50 m² - Wohnungsübergabe über eine 5-Zimmerwohnung protokolliert, darin heißt es zur Bodenausstattung: ein Wohnzimmer, ein Arbeitszimmer, drei Schlafzimmer: Parkettboden - Maklerrechnung über eine 5-Zimmerwohnung eingegangen - Keinerlei Hinweise im Vetrag, der Maklerreechnung oder des Übergabeprotokolls, dass es sich bei eines der Räume um einen Hobbyraum handeln würde - Es fällt auf, dass das Zimmer im Tiefparterre sehr kalt ist und auch laut (wegen Heizungsraum nebenan) - Nachbar (auch Eigentümr einer Wohnung im Haus) spricht uns an: „Ihr dürft im Keller nicht wohnen, das ist nur ein Hobbyraum" - Vermieter weigert sich, sich diesbezüglich zu äußern - Wir lassen einen Gutachter kommen. ... Hat keinerlei Wärmedämmung, das ist nur ein Kellerraum – zwar hell, aber bautechnisch erfüllte es weder zur Bauzeit (1960) noch heute die Anforderungen an einem Wohnraum" - Habe mir die Kopie des Mietvertrags der Vormieter von diesen besorgt. ... Kann mir der Vermieter unterstellen, dass ich aufgrund der Nasszelle im Eck davon ausgehen musste, dass es sich um einen Hobbyraum handelt oder ist das Entscheidende, dass der Raum aufgrund des Parketts, der Zentralheizung und der Helligkeit von mir als Wohnraum angesehen wurde und aufgrund der Bewerbung des Maklers als 5-Zimmer Wohnung und des Mietvertrags dieser Raum als Wohnraum vereinbart gilt 2.
Vermieter hat Schloss gewechselt und alle Waren verkauft. Mietrückstand war 300 EUR !
vom 13.1.2006 35 € Historischer Preis
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Der Mietvertrag für diese Räumlichkeiten sowie ein KFZ Brief eines alten Autos dass wir heute noch haben waren auch in dem Büro. ... Ich habe bis heute nichts von meinen ehemaligen Sachen wiedergesehen, es gab für dieses Mietverhältnis bis heute keine Kündigung, keinen Brief, oder sonst irgendetwas vom Hauptmieter bzw. dessen GMBH für mein ehemaliges Untermietverhältnis. ... Muss man nicht als Vermieter Gegenstände ein Jahr aufbewahren ?
Kann die Miteigentümerin den Auszug des Mieters verlangen ?
vom 7.5.2013 95 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Es geht um ein Haus mit Bruchteilen Es gibt zwei Eigentümer, jeder hält 50 % Nun wurde mit der einem Eigentümerin bereits mündlich vereinbart, dass der Mieter in die Mietwohnung einziehen darf, es gab also eine mündliche Zustimmung und mündlicher Vertrag Dann wurde das formalisiert, sprich ein Eigentümer hat einen schriftlichen Vertrag aufgesetzt mit dem Hinweis das der andere Eigentümer in seiner Eigenschaft als Vermieter auch unterschreibt. Nun will der andere Eigentümer davon nichts wissen und redet von schwebender Unwirksamkeit, dabei war die Miteigentümerin mit dem Mieter grundsätzlich einverstanden, was auch der andere Eigentümer bestätigt Fakt ist das bislang ein Mietvertrag - unterschrieben von einem Eigentümer und Mieter -vorliegt sowie ein vorher gemachte mündlicher Vertrag mit den Eigentümerin und Mieter Es liegt also ein schriftlicher Vertrag vor der allerdings nur von einem Eigentümer unterzeichnet wurde, die andere Eigentümerin hat allerdings erklärt, dass sie den zweiten Eigentümer die Erlaubnis erteilt hatte auch für sie quasi als Vertreter den Vertrag zu unterzeichnen, was sich auch aus dem Vertragstext des Mietvertrages ergibt, zweitens hat die Miteigentümerin dem Mieter erklärt, dass sie mit ihm als Mieter einverstanden sei Meine Frage ist jetzt, kann die Miteigentümerin den Mieter trotz des normalerweise vorherrschenden Kündigungsschutz ohne Zustimmung des Miteigentümers rausklagen, weil sie den Mietvertrag nicht mitunterzeichnet hat und sich an Absprachen nicht erinnern will ? ... Kann die Miteigentümerin nun den Fall annehmen, dass sie in der Zeit einer Räumungsklage sie selbst einen besseren Mieter hätte finden können und für diese Zeit die möglicherweise entgangene Miete als Schadensersatz zu nehmen ?