Mietminderung - Mängelbeseitigung nach Einzug
vom 27.2.2014
51 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Pilarski / Nienburg
Sachverhalt: Ich habe am 3.12.2013 einen Mietvertrag über eine 4-Zimmer Wohnung unterzeichnet mit Mietbeginn zum 1.1.2014. Die Wohnung befindet sich in einem sanierten Altbau, im Erdgeschoß. Bereits bei Vertragsunterzeichnung und auch bei Wohnungsübergabe am 16.12.2013 habe ich auf einige Mängel (u.a. stark verzogene Wohnungseingangstür mit fehlender Glasscheibe, fehlende Küchentür) hingewiesen.