In einem am 28.10.1998 abgeschlossenen Mietvertrag - dem damaligen Haus- und Grund Formblatt mit unten stehenden individuellen Anpassungen - über eine zwei Zimmer Wohnung heisst es: "Der Mietvertrag wird auf die Dauer von 36 Monaten geschlossen und läuft bis zum 31.10.2001. ... Für den Fall der ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist 3 Kalendermonate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums weniger als 5 Jahre vergangen sind 6 Kalendermonate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums 5 Jahre vergangen sind 9 Kalendermonate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums 8 Jahre vergangen sind 12 Kalendermonate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums 10 Jahre vergangen sind" Nun hat es seit Abschluß des Vertrages ja Reformen im Mietrecht gegeben.