Zahnarztpraxismietvertrag
vom 4.11.2010
20 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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. § 2 Mietzweck (1) Die Vermietung erfolgt zum Zwecke des Betriebs einer Zahnarztpraxis. ... Das Mietoptionsrecht ist von der Mieterin schriftlich gegenüber dem Vermieter 12 Monate vor Ablauf des ersten Festschreibungszeitraumes auszuüben. (3) Das Mietverhältnis verlängert sich nach Ablauf der Mietzeit um jeweils 5 Jahre, wenn es nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der Mietzeit per eingeschriebenem Brief gekündigt wird. ... Der Mieterin ist deren Nutzung im Rahmen des in § 2 bezeichneten Mietzweckes für die Dauer der Mietzeit ohne die Verpflichtung zur Leistung eines zusätzlichen Entgeltes gestattet. (3) Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Mieträume für die Benutzung als Zahnarztpraxis allein nach Maßgabe dieses Vertrages herzurichten sind.