Bestehenbleibende Rechte in Zwangsversteigerung
vom 3.8.2006
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Bei einer Forderungsversteigerung wurde die Hälfte von Haus und Grund beim Amtsgericht versteigert. Es gab "bestehenbleibende Rechte" in der "dritten Abteilung" des Grundbuches: für eine Bausparkasse und für eine Bank. ... Hat der Rechtspfleger die im Grundbuch "bestehenbleibenden Rechte" zu Recht zu 100 Prozent bei der Versteigerung lediglich der Hälfte von Haus und Grund berücksichtigt oder hätte er - wie ich meine - die "bestehenbleibenden Rechte" gemäß dem zu versteigernden Anteil von Haus und Grund - nämlich zu 50 Prozent - berücksichtigen müssen?