GbR - Wechsel eines Gesellschafters
vom 30.12.2014
75 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Ausgangssituation: Es besteht ein Gesellschaftsvertrag für eine GbR, zwischen zwei Gesellschaftern A und B, mit jeweils 50% Anteilen. ... Auszüge aus dem Gesellschaftervertrag: § 3 Beginn, Dauer, Kündigung (1) Die Gesellschaft beginnt am 16.06.2006. (2) Ihre Dauer ist unbestimmt. (3) Jeder Gesellschafter kann die Gesellschaft auch ohne wichtigen Grund mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres mittels eingeschriebenen Briefs an die Mitgesellschafter kündigen. ... Wird von dem Kündigungsrecht kein Gebrauch gemacht, verlängert sich der Gesellschaftsvertrag jeweils um ein Jahr. (4) Weitergehende gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt. (5) Die Kündigung hat nicht die Auflösung der Gesellschaft, sondern lediglich das Ausscheiden des kündigenden Gesellschafters zur Folge.