wir sind z.T. längjährig im Innenausbau tätig und überlegen im Nebenerwerb in diesem Bereich Bautätigkeiten auszuführen und zu Gründen. Jeder wäre steuerrechtlich für sich Kleinunternehmer.
Die Leistungen sind zulassungsfrei, freiwillige Eintragung in die Handwerksrolle prüfen wir noch.
Es handelt sich um 2 Ingenieure und 4 Facharbeiter
Bei der Wahl der Rechtsform sind wir aktuell in der Entscheidungsfindung und stellen die Wahl zwischen eGbR und GmbH. Aus Erfahrung legen wir größeres Augenmerk auf die Haftungsfrage.
Dem ersten Anschein nach sehen wir bei einer GbR oder eGbR für die Anfangsphase außer der Haftung durchaus Vorteile.
Um die Aspekte Recht und Steuern genauer rechtssicher abklären zu lassen benötigen wir eine Grundausrichtung wohin der Weg geht und eine Einschätzung die wir weiter verfolgen können.
Bei Gründung GmbH würden wir im Innenverhältnis 6 gleichbeteiligte Gesellschafter, davon 2 Geschäftsführend, vertraglich fixieren. Einbringung Stammkapital zu gleichen Teilen.
Aktuell haben wir noch keine finale Umsatz- und Gewinnprognose. Gehälter möchten wir aktuell nicht auszahlen.
Gewinnausschüttungen, Gehalt, Darlehen, Entnahmeplanung, Ermessenstantiemen etc. ziehen wir Anfangs nicht in Betracht.
- Können wir als Einzel-, Kleinunternehmer im steuerlichen Rahmen Rechnungen an unsere GmbH
stellen? Wie bekommen wir das Geld aus der GmbH?
Jeder sollte Anteilig der erbrachten Leistungen profitieren und disquotal zum Innenverhältnis
abrechnen.
- Muss es vertraglich ähnlich abgesichert werden analog zu allgemeinen
Nachunternehmerleistungen im Bau? Möglich Stundenabrechnung unter Berücksichtigung
Mindestlohn bzw. Pauschal?
Bei Gründung eGbR oder GbR stellt sich uns die Haftungsfrage. Bei richtiger Wahl der Betriebshaftpflicht können wohl Nachbesserungsbegleitschäden oder ähnliches (ohne wirtschaftliche Schäden) über Deckungserweiterungen eingeschlossen werden, jedoch ist der Erfüllungsschaden wohl grundsätzlich ausgeschlossen?
Gibt es auf den ersten Blick weitere Fallsticke, Vorteile einer genannten Gesellschaftsform im Baubereich ?
gerne beantworte ich Ihre Rechtsfragen: Empfehlenswerte Rechtsform dürfte eine in das Handelsregister eingetragene GBR oder eGBR sein. Haftung können Sie in den Verträgen mit den Kunden ausschließen, aber nicht die gesetzliche Gewährleistung. Hier können Sie sich tatsächlich über eine Haftpflichtversicherung absichern. Die Vertrsgsdetails müssen wie von Ihnen vermutet wie im Aufgebot und Nachtragsverfahren im Detail stehen.
Rechnungen können Sie an die GmbH ausstellen und die vereinbarten Hoborare an die Gesellschafter auszahlen lassen.
Sie brauchen also einen umfassenden Gesellschaftsvertrag.
Gerne kann ich Ihnen dabei behilflich sein.
Sie erreichen mich mit RALBECHTEL@GMAIL.COM in meiner Rechtsanwaltskanzlei.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion betätigen.