Anfrage aus dem Bereich Gewerbemietvertrag
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Da ich seit längerem den Verdacht habe, dass der Mieter kurz vor der Insolvenz steht, habe ich ihm vor einigen Monaten freundlich geschrieben die Miete zukünftig pünktlich zu überweisen. ... In diesem Monat habe ich eine erste Abmahnung geschickt, mit dem groben Inhalt diese Zahlungsverzögerungen abzustellen, mit der Androhung der fristlosen Kündigung, behelfsweise der ordentliche Kündigung.